MÜLLABFUHRORDNUNG DER LANDESHAUPTSTADT …
Autofelgen, Maschinenteile, Fahrräder, Töpfe, etc. Nicht zum Haushaltsschrott gehören: Autowracks, Kühlgeräte, Ölradiatoren, elektrische Haushaltsgeräte, etc. (6) Altkleider (gebrauchsfähige Kleidungsstücke): D Baurecht MÜLLABFUHRORDNUNG 2015 4 Altkleider sind geordnet und möglichst raumsparend in die aufgestellten und ...