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MÜLLABFUHRORDNUNG DER LANDESHAUPTSTADT …

Autofelgen, Maschinenteile, Fahrräder, Töpfe, etc. Nicht zum Haushaltsschrott gehören: Autowracks, Kühlgeräte, Ölradiatoren, elektrische Haushaltsgeräte, etc. (6) Altkleider (gebrauchsfähige Kleidungsstücke): D Baurecht MÜLLABFUHRORDNUNG 2015 4 Altkleider sind geordnet und möglichst raumsparend in die aufgestellten und ...

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