OLG Hamm: Abmahntätigkeit eines …
In einem Urteil vom 13.07.2010 (Az. I-4 U 21/10) hatte das OLG Hamm die Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes zu bewerten.Der Kläger ist ein Abmahnverband, dessen Vereinszweck die Marktbeobachung im Interesse der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zur Spielsuchtprävention und -bekämpfung zur Verhinderung illegalen Glücksspiels, zur …